Rezeptpflicht für Paracetamol-Packungen mit mehr als 10 Gramm Paracetamol pro Packung zur oralen Anwendung
Um einen Missbrauch durch suizidgefährdete Menschen zu verhindern, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine mengenmäßige Beschränkung für die rezeptfreie Abgabe dieses Wirkstoffs erlassen.
Ab dem 1. April 2009 sind Großpackungen von Paracetamol mit über 10 Gramm Wirkstoff (sinnvolle Einmaldosis für Erwachsene 1000 Milligramm) rezeptspflichtig. Alle anderen Handelsformen von ben-u-ron sind von der Rezeptpflicht nicht betroffen!
In der Regel ist der Apothekenkunde daran gewöhnt, dass für einen Wirkstoff in manchen Fällen ein Rezept erforderlich sein kann. So ist bspw. ein Ibuprofen-Präparat in einer Konzentration von 200 Milligramm pro Tablette oder Kapsel überwiegend verschreibungsfrei. Für eine höhere Dosierung etwa 400 Milligramm wiederum kann je nach Anwendungsgebiet ein Rezept erforderlich sein. Ähnliches gilt für die Wirkstoffe Diclofenac und Naproxen. In den Köpfen der Patienten sind sie unter „nicht rezeptpflichtig“ abgespeichert, weil der übliche Bedarf meist ohne Rezept gedeckt werden kann. Gleiches gilt künftig für Paracetamolpräparate wie ben-u-ron.
Die unter die Rezeptpflicht gefallenen Packungsgrößen von ben-u-ron
- 1000 mg Tabletten N2 (18 Tbl.) und N3 (45 Tbl.)
- 500 mg Tabletten N3 (50 Tbl.)
- 500 mg Kapseln N3 (50 Kps.)
müssen somit über den Arzt rezeptiert werden. Sie sind gegen Rezept weiterhin in der Apotheke erhältlich.
Informationen zu den rezeptpflichtigen Präparaten finden Ärzte und Apotheker im Fachkreisbereich >hier.
Rezeptpflicht PPS-haltiger Arzneimittel
Ebenso werden ab dem 1. April 2009 die Injektionslösungen und die überzogenen Tabletten mit dem Wirkstoff Pentosanpolysulfat - unabhängig von der Packungsgröße - rezeptpflichtig.
Nachdem Heparine / Heparinoide zur Injektion grundsätzlich unter der Verschreibungspflicht stehen, wurde dies jetzt auch für die PPS Produkte (SP 54 Injektionslösung und Fibrezym Injektionslösung) durchgeführt. Alle anderen PPS-Produkte (Thrombocid Salbe und Gel) betrifft diese Rezeptpflicht nicht!
Informationen zu den rezeptpflichtigen Präparaten finden Ärzte und Apotheker im Fachkreisbereich >hier.




