15.10.2010
NEU: die bene_akademie auch für Ärzte
„Fortbildung soll Spaß machen“ – unter diesem Motto startet die
bene_akademie nun auch für Ärzte. Kompakte Informationen, anschaulich
dargestellt, aus der Praxis für die Praxis. Und das Ganze steht Ihnen
und Ihrem Praxisteam 24 Stunden online zur Verfügung. Unter
www.bene-akademie.de/Praxis finden Sie aktuelle Themen zu
verschiedenen Indikationen und für einen leichteren Praxisalltag.
Die Themengebiete sind von den Landesärztekammern zertifiziert
und werden mit bis zu 3 Fortbildungspunkten pro Modul bewertet.
Den Start machen die Bereiche Schmerz und Atemwege.
29.01.2010
Wissen für
Sicherheit - Die bene_akademie bietet zertifizierte Lernmodule für Apotheken
Beratungskompetenz ist das A und O in der Apotheke. Apotheker und PTAs tragen bei ihren täglichen Beratungsgesprächen eine maßgebliche Verantwortung für die Gesundheit der Kunden. Das ständige Abrufen von Fachwissen gehört zum Alltag in der Offizin.
Unter
bietet bene-Arzneimittel deshalb ab sofort
zertifizierte Online-Fortbildungen an. Das Münchener Unternehmen unterstützt auf
diese Weise Apotheker und Personal dabei, den fachlichen Anforderungen des
Marktes und der Kunden gerecht zu werden. „Mit der bene_akademie möchten wir
unser Know-how an die Apotheken weitergeben und so einen Beitrag zum sicheren
Umgang mit Medikamenten leisten“, betont Dr. H. Benend, Geschäftsführer von
bene-Arzneimittel.
Die bene_akademie stellt ihren Nutzern kompakte und
flexible Lernmodule zur Verfügung. Da der Arbeitsalltag in der Apotheke meist
nur wenige Freiräume zur Weiterbildung lässt, ermöglicht dieses
Fortbildungsangebot Apothekern und Apothekenpersonal ein breites und tiefes
Wissen in sehr kurzen und vor allem frei wählbaren Zeiträumen aufzubauen.
Themen der bene_akademie sind verschiedene Indikationsgebiete, wie aktuell etwa
Schmerz mit seinen verschiedenen Symptomen und Therapieformen. Pro Lerneinheit
ist es möglich, mindestens zwei Fortbildungspunkte der Bundesapothekerkammer zu
erlangen, verbunden mit einem persönlichen Zertifikat – und der Gewissheit,
über mehr Beratungskompetenz zu verfügen.
27.07.2009
Paracetamol: verlässlich und nebenwirkungsarm
Prof. Dr. Konrad Heintze belegt Vertrauenswürdigkeit des Wirkstoffs
Anlässlich aktueller Berichterstattungen über den Wirkstoff Paracetamol hat Professor Dr. Konrad Heintze, Pharmakologe der RWTH Aachen, eine Übersichtsarbeit zusammengestellt. Darin untersucht er, ob das bewährte Schmerzmittel hinsichtlich seiner Wirkung und möglicher Nebenwirkungen verkannt wird.
Die Ergebnisse zeigen: Es gibt keinen Anlass zur Beunruhigung. Nach wie vor gilt für Erwachsene eine Tagesmaximaldosis von 4 Gramm des Wirkstoffs Paracetamol. Beachten Patienten diesen Richtwert, besteht keine Gefahr der Überdosierung, da ein ausreichender Sicherheitsabstand zu einer potentiell kritischen Grenzdosierung von mehr als 10 Gramm eingehalten wird.
Angepasst für Jung und Alt
Hilfreich, um für jeden Bedarf die angemessene Dosierung zu finden, sind die vielfältigen Darreichungs- und Dosierungsformen von Paracetamol. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse von Jung und Alt: Das Angebot reicht von 75 mg Wirkstoff in Zäpfchen-Form bis zur 1000 mg-Tablette. Werden – wie bei anderen Medikamenten auch – die Dosierungsvorgaben der Packungsbeilagen eingehalten, ist das magenschonende Paracetamol deshalb nach wie vor als nebenwirkungsarmer Wirkstoff zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und Fieber zu empfehlen.
Gesetz schafft Sensibilität
Um einen Missbrauch von größeren Mengen des Wirkstoffs zu vermeiden, wurde am 1. April dieses Jahres die Rezeptpflicht von Großpackungen Paracetamol eingeführt. Diese Maßnahme trifft jedoch im Alltag nur die wenigsten Verwender. Die üblichen Packungsgrößen, die bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber gewünscht werden, sind weiterhin ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Darüber hinaus kann die Rezeptpflicht als Appell verstanden werden, dass auch weit verbreitete Medikamente wie Paracetamol keine Lifestylepillen sind. Sie sollten maximal drei Tage hintereinander und nur an zehn Tagen im Monat eingenommen werden.
Die Übersichtsarbeit kann von Fachkreisen und Journalisten unter contact@bene-arzneimittel.de angefordert werden.
10.04.2009
Rezeptpflicht für Paracetamol-Packungen mit mehr als 10 Gramm Paracetamol pro Packung zur oralen Anwendung
Um einen Missbrauch durch suizidgefährdete Menschen zu verhindern, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine mengenmäßige Beschränkung für die rezeptfreie Abgabe dieses Wirkstoffs erlassen.
Ab dem 1. April 2009 sind Großpackungen von Paracetamol mit über 10 Gramm Wirkstoff (sinnvolle Einmaldosis für Erwachsene 1000 Milligramm) rezeptpflichtig. Alle anderen Handelsformen von ben-u-ron sind von der Rezeptpflicht nicht betroffen!
In der Regel ist der Apothekenkunde daran gewöhnt, dass für einen Wirkstoff in manchen Fällen ein Rezept erforderlich sein kann. So ist bspw. ein Ibuprofen-Präparat in einer Konzentration von 200 Milligramm pro Tablette oder Kapsel überwiegend verschreibungsfrei. Für eine höhere Dosierung etwa 400 Milligramm wiederum kann je nach Anwendungsgebiet ein Rezept erforderlich sein. Ähnliches gilt für die Wirkstoffe Diclofenac und Naproxen. In den Köpfen der Patienten sind sie unter „nicht rezeptpflichtig“ abgespeichert, weil der übliche Bedarf meist ohne Rezept gedeckt werden kann. Gleiches gilt künftig für Paracetamolpräparate wie ben-u-ron.
Die unter die Rezeptpflicht gefallenen Packungsgrößen von ben-u-ron
- 1000 mg Tabletten N2 (18 Tbl.) und N3 (45 Tbl.)
- 500 mg Tabletten N3 (50 Tbl.)
- 500 mg Kapseln N3 (50 Kps.)
müssen somit über den Arzt rezeptiert werden. Sie sind gegen Vorlage eines Rezepts weiterhin in der Apotheke erhältlich.
Informationen zu den rezeptpflichtigen Präparaten finden Ärzte und Apotheker im Fachkreisbereich >hier.
10.04.2009
Rezeptpflicht PPS-haltiger Arzneimittel
Ebenso werden ab dem 1. April 2009 die Injektionslösungen und die überzogenen Tabletten mit dem Wirkstoff Pentosanpolysulfat-Natrium - unabhängig von der Packungsgröße - rezeptpflichtig.
Nachdem Heparine / Heparinoide zur Injektion grundsätzlich unter der Verschreibungspflicht stehen, wurde dies jetzt auch für die PPS Produkte (SP 54 Injektionslösung und überzogene Tabletten sowie Fibrezym Injektionslösung) durchgeführt. Alle anderen PPS-Produkte (Thrombocid Salbe und Gel) betrifft diese Rezeptpflicht nicht!
Informationen zu den rezeptpflichtigen Präparaten finden Ärzte und Apotheker im Fachkreisbereich >hier.



